AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

PDF-Version


 

  1. Geltungsbereich


1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend “AGB”) gelten für alle Rechtsgeschäfte

  • des Betreibers der Website “www.lektorat-online.at” (nachstehend “Website”) und Dienstleistungserbringers, Dr. Martin Schwehla (nachstehend “Auftragnehmer”),
  • mit Vertragspartnern (nachstehend “AG”), die eine oder mehrere der über die Website angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Diese Geschäftsbedingungen werden

  • von AG durch das Erteilen eines Auftrags und
  • vom Auftragnehmer durch die Annahme eines Auftrags

als ausschließliche Vertragsgrundlage anerkannt.

1.2 Für einen bestimmten Auftrag können von den AGB abweichende und sie ergänzende Vereinbarungen (nachstehend “Nebenabreden”) getroffen werden. Diese sind nur gültig, wenn sie in Schriftform festgehalten werden und das Einverständnis des Auftragnehmers und von AG aus Form und Inhalt eindeutig hervorgeht. Nebenabreden müssen ferner so abgefasst sein, dass eindeutig aus ihnen hervorgeht, welche Punkte der AGB durch sie außer Kraft gesetzt werden. Alle anderen Vereinbarungen der AGB bleiben, vorbehaltlich der Schlussbestimmung 8.2, jeweils in Kraft. Nebenabreden müssen explizit beinhalten, für welchen Auftrag sie gelten.

1.3 Die vom Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungen, deren Abwicklung durch die AGB geregelt werden, sind auf der Website unter “Leistungen” zusammengefasst.

 

  1. Auftragsabwicklung


2.1 Ein Vertrag zwischen Auftragnehmer und AG kommt zustande, indem AG ein Angebot des Auftragnehmers schriftlich bestätigt, welches Leistungsumfang und Kosten beschreibt. Die Bestätigung kann per Brief oder E-Mail erfolgen. Der Vorgang ist im Einzelnen auf der Website in der Rubrik “Auftrag” dargestellt. Welche Leistung erbracht werden soll, geht aus dem angebotenen Leistungskatalog hervor, den AG, gegebenenfalls verbunden mit einem Kostenvoranschlag, bestätigt. Der Auftragnehmer kann Aufträge auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Änderungen bereits gültiger Aufträge werden nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt sind.

2.2 Kostenvoranschläge stellen eine bindende Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und AG über die geschuldete Vergütung dar, außer der Vertrag wird von AG storniert oder der Auftragsumfang geändert. Der Arbeitsaufwand kann nicht immer genau abgeschätzt werden, besonders bei langen Texten und komplizierteren Arbeitsaufgaben.

  • Wird ein fixer Preis vereinbart, gilt er als Pauschale und wird unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsaufwand verrechnet.
  • In manchen Fällen wird der Auftragnehmer keine fixe Summe, sondern einen Richtpreis und ein Preismaximum vorschlagen, bis zu dem ein Mehraufwand zusätzlich zum Richtpreis verrechnet werden darf. Das Honorar wird in diesem Fall bis zum Preismaximum nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
  • Kostenvoranschläge werden nur auf Verlangen von AG erstellt.

2.3 AG darf das noch nicht erfüllte Vertragsverhältnis jederzeit aufkündigen. In diesem Fall übermittelt der Auftragnehmer an AG umgehend die bis dahin vorliegenden Ergebnisse mit allen Unterlagen. Er hat Anspruch auf Vergütung des bisherigen Arbeitsaufwands nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website in der Rubrik “Kosten” verzeichneten Tarifen. Eine Honorarvereinbarung laut Kostenvoranschlag (2.2) wird durch die Kündigung hinfällig. Mit der vorzeitigen Kündigung entbindet AG den Auftragnehmer auch rückwirkend von seiner vertraglichen Leistungspflicht. Die an AG im Zuge der Stornierung übermittelten vorläufigen Ergebnisse dienen ausschließlich der Dokumentation des bisherigen Arbeitsfortschritts und sind nicht zur ursprünglich vorgesehenen Verwendung bestimmt. Ist der Grund für die Stornierung hingegen ein Gewährleistungsfall, gelten die in Abschnitt 6 angeführten Vereinbarungen.

2.4 Der Auftragnehmer bemüht sich, die AG zugesicherten Liefertermine genau einzuhalten. Die jeweils angegebene Lieferfrist ist dennoch als Richtwert zu verstehen, da sowohl durch die Art des Ausgangsmaterials als auch durch andere Umstände manchmal unvorhersehbare Verzögerungen möglich sind. Diese Frist kann vom Auftragnehmer um bis zu 25% überschritten werden. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, AG zum frühestmöglichen Zeitpunkt von einer solchen Verzögerung in Kenntnis zu setzen.

2.5 Sämtliche Versandkosten per Post oder einen Botendienst trägt AG, außer die Lieferung muss wiederholt oder nachgebessert werden (siehe Punkt 6.5). Die elektronische Übermittlung von Arbeitsergebnissen und begleitender Korrespondenz ist für AG kostenlos.

 

  1. Rechte am Material


3.1 AG erklärt gegenüber dem Auftragnehmer, für sämtliche Bestandteile des zur Bearbeitung gelieferten Ausgangsmaterials die Urheberrechte oder die Vollmacht zu besitzen, damit im Sinn des erteilten Auftrags zu verfahren.

3.2 Der Auftragnehmer lehnt Aufträge ab, welche die Erstellung von neuen Textbestandteilen für Texte zum Gegenstand haben, die AG zu Prüfungszwecken oder zur Erlangung eines akademischen Grades einzureichen beabsichtigt.

3.3 Dem Auftragnehmer ist es untersagt, für die Bearbeitung, insbesondere die Herstellung neuer Textbestandteile, bereits bestehende Komponenten zu verwenden, für die er nicht die Urheberrechte, das Zitatrecht oder die Vollmacht besitzt, im Sinn des Auftrags zu verfahren.

3.4 Erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars gehen sämtliche Rechte am gelieferten Text auf AG über.

 

  1. Leistungsanspruch


4.1 AG hat Anspruch auf genaueste Beobachtung der in der Rubrik “Leistung” der Website angeführten Kriterien bei Korrektur und Lektorat. AG hat ferner Anspruch auf die Einhaltung derselben Kriterien bei der Erstellung von Textkomponenten, der kompletten Ausformulierung eines Rohtextes und der Herstellung eines neuen Textes, sowie darauf, dass der Auftragnehmer größte Aufmerksamkeit auf eine kreative, präzise und, soweit ihm die Zielgruppe von AG kenntlich gemacht wurde, möglichst zielgruppenwirksame Lösung verwendet.

4.2 Als erfüllt gilt ein Arbeitsauftrag, wenn

  • 95 % aller Fehler des Ausgangstextes beseitigt wurden
  • der fertige Text nicht mehr als zwei Fehler pro Normseite enthält, die im Ausgangstext noch nicht vorhanden waren
  • ein vom Auftragnehmer umgeschriebener oder neu verfasster Text nicht mehr als zwei Fehler pro Normseite aufweist.

Als “Normseite” gilt eine Textmenge von 275 Wörtern (analoge Vorlage) oder 2.100 Zeichen inkl. Leerzeichen (digitale Vorlage). Als “Fehler” gilt

  • die Abweichung von den geltenden Rechtschreibregeln nach den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung, München/Mannheim 2006
  • für den Fall, dass AG die alte Rechtschreibung als Grundlage der Textbearbeitung bestimmt, die Abweichung von den orthographischen und grammatischen Regeln, die nach 1945 und vor 1996 in den Publikationen des Bibliographischen Instituts Mannheim eingehalten wurden
  • die Abweichung von den Regeln des Schriftsatzes nach DIN 5008, falls diese als Grundlage vereinbart wurde
  • ein Mangel in der Herstellung einheitlicher Schreibungen und Zeichensetzungen sowie eines einheitlichen Layouts, ggf. stattdessen das Versäumnis, AG auf Uneinheitlichkeiten solcher Art hinzuweisen.

4.3 Stilistisch und formal gelten als Richtlinien für einen erfüllten Arbeitsauftrag über die unter 4.2 genannten Kriterien hinaus die vom Auftragnehmer auf der Website www.lektorat-online.at anhand der Gesamtpräsentation, der Textbeispiele und der ausführlichen fachlichen Erörterungen (Rubrik “Know-how”) gesetzten Standards.

4.4 Das Schreiben eines Textes, der die Erwartungen von AG erfüllt, setzt voraus, dass diese Erwartungen von AG möglichst klar formuliert werden. Unterlässt dies AG, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten oder den Text nach eigenem Ermessen im Sinn von AG gestalten.

4.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur sorgfältigen Wahrung der Interessen von AG hinsichtlich Zweck und beabsichtigter Wirkung des Textes (Lektorat, Neuformulierung, Neutext). Die Wirkung selbst ist nicht Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers. Das Ausbleiben der beabsichtigten Wirkung begründet daher keinen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadenersatz.

 

  1. Vergütung


5.1 Für die Vergütung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website in der Rubrik “Kosten” verzeichneten Preise. Die Ergebnisse des dort zur Verfügung gestellten Preisrechners geben die zu erwartenden Kosten zuverlässig wieder, wenn AG die Parameter für die erwartete Leistung exakt gewählt hat. Die Kostenangabe des Preisrechners stellt kein Angebot an AG dar, sondern dient nur der unverbindlichen Information. Die Leistung des Auftragnehmers wird in drei Leistungskategorien (Lektorat; Neuformulierung; Neutext) nach Zeitaufwand abgerechnet, sofern nicht im Rahmen eines bindenden Kostenvoranschlags (siehe 2.2) eine Pauschale vereinbart wurde. Auch eine solche Pauschale hat jedoch eine entsprechende Schätzung des Zeitaufwands für einen Auftrag zur Grundlage. Im Fall der Vereinbarung eines Richtpreises mit Preismaximum wird bis zum Maximalpreis nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

5.2 AG verpflichtet sich, Zahlungen bis € 500,- sofort und Zahlungen über € 500,- innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Honorarnote ohne jeden Abzug auf ein vom Auftragnehmer angegebenes Konto zu leisten. Für Zahlungen ab € 1.000,- gilt eine erweiterte Zahlungsfrist von 10 Tagen. Bei Aufträgen im Umfang von mehr als 50 Arbeitsstunden darf der Auftragnehmer bereits bei Auftragserteilung von AG eine Anzahlung in der Höhe von 15% des voraussichtlichen Rechnungsbetrags verlangen. Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

5.3 Kommt AG mit ihrer Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so schuldet AG dem Auftragnehmer ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 3% über dem Basiszins der EZB.

5.4 Die Rechte für die vom Auftragnehmer neu hinzugefügten Textbestandteile und für alle sonstigen Veränderungen am Ausgangstext verbleiben bis zur vollständigen Begleichung des Honorars beim Auftragnehmer.

 

  1. Gewährleistung und Haftung

6.1 Nach Abwicklung des Auftrags haftet der Auftragnehmer für objektive Mängel am Text, die er zugelassen oder verursacht hat (“Fehler”, siehe Punkt 4.2), sowie für eine Textgestalt, die aus nicht auftragskonformer Bearbeitung resultiert, jedoch nur nach Maßgabe des zugrundeliegenden Auftrags und maximal in der Höhe des Auftragswertes. Diese Haftungsbeschränkung wird ungültig, wenn der Mangel absichtlich (“vorsätzlich”) oder mutwillig (“grob fahrlässig”) zugelassen oder herbeigeführt wurde.

6.2 Wenn der Ausgangstext mit einem anderen Programm, einer anderen Programmversion, auf einer anderen Plattform (Betriebssystem) etc. erstellt wurde als jenen, die der Auftragnehmer für die auftragsgemäße Bearbeitung verwendet (siehe Rubrik “Formate”), können dadurch einzelne Komponenten im Layout des Textes oder die eine oder andere Bearbeitungsfunktion (z.B. Index, Bilderverzeichnis etc.) dem Zugriff des Auftragnehmers entzogen sein. Dies gilt nicht als Mangel, wenn der Auftragnehmer AG darauf explizit hinweist.

6.3 Macht AG stilistische und formale Mängel am fertigen Text sowie Mängel im Zuschnitt des Textes auf eine Zielgruppe geltend, so muss AG Folgendes nachweisen, um die Reklamation zu rechtfertigen:

  • eine deutliche und fahrlässige Abweichung von den schriftlichen oder mündlichen Vorgaben von AG bzw.
  • eine deutliche Abweichung von den vom Auftragnehmer auf der Website www.lektorat-online.at anhand der Gesamtpräsentation, der Textbeispiele und der ausführlichen Erörterungen in der Rubrik “Know-how” veranschaulichten Standards.


6.4 Mängel, die sich aus einem nicht ausreichenden Auftrag ergeben (z.B. nur Korrekturlesen statt eines Lektorats), können nicht beanstandet werden, auch wenn der Auftragnehmer bei der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich auf einen solchen Umstand hingewiesen hat.

6.5 AG muss Reklamationen innerhalb der gesetzlichen Frist für Gewährleistungen schriftlich per E-Mail oder Postsendung geltend machen. AG räumt in diesem Fall dem Auftragnehmer eine Frist von 1 Werktag pro 100 Textseiten ein, um die beanstandeten Mängel zu beheben. Behebt der Auftragnehmer innerhalb dieser Frist die Mängel nicht, hat AG Anspruch auf Preisminderung. AG hat Anspruch auf Rückerstattung des Honorars, wenn die Mängel die gesamte geleistete Arbeit entwerten.

6.6 Die Preisminderung wird nach dem Zeitaufwand berechnet, der dem Auftragnehmer zu bezahlen wäre, um die beanstandeten Fehler im Rahmen eines neuen Auftrags zu beseitigen. Für die Mängelbehebung wird nur der ursprüngliche Auftrag erfüllt. Es werden nur Mängel behoben, soweit das Ausgangsmaterial für eine korrekte Bearbeitung geeignet war.

6.7 Im Fall einer AG geschuldeten Preisminderung oder Rückerstattung des Honorars hat der Auftragnehmer mit Ablauf der Nachbesserungsfrist (6.5) an AG Verzugszinsen in Höhe von jährlich 3% über dem Basiszins der EZB zu zahlen.

6.8 Der Auftragnehmer verantwortet Schäden an digitalen Dokumenten, Datenträgern und Manuskripten, die auf dem Weg zu AG durch die Übermittlung per E-Mail oder per Post entstanden sind. Er haftet auch dann, wenn er für die Übermittlung einen anerkannten professionellen Dienstleister verwendet hat. Er haftet auch für Verzögerungen bei der Übermittlung, die auf diesen Wegen ohne Schuld des Auftragnehmers auftreten. Maßgeblich für die pünktliche Übermittlung ist das Datum der Ankunft einer Sendung. Der Auftragnehmer haftet für Nachteile, die AG aus einer verspäteten Ankunft der Sendung entstehen, maximal in der Höhe des Auftragswertes. Eine Verzögerung beim Versand hat AG im Fall einer Sendung per E-Mail noch am Tag der erwarteten Lieferung, im Fall einer Postsendung distanzabhängig ein bis drei Werktage nach dem erwarteten Liefertermin an den Auftragnehmer zu melden, damit dieser die nötigen Maßnahmen zur Bereinigung der Situation treffen kann.

6.9 Der Auftragnehmer erkennt den staatlich anerkannten österreichischen Internet-Mediator https://ombudsmann.at/ als außergerichtliche Schlichtungsstelle in Streitfragen an, in denen zuvor zwischen ihm und AG keine einvernehmliche Lösung erzielt werden konnte.

6.10 Da der Auftragnehmer den entsprechend Punkt 4 bearbeiteten Text an AG übergibt und keinen Einfluss auf die weiteren Umstände seiner Verwendung hat, sind Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer aus Folgeschäden, die sich aus solch weiterer Verwendung des Textes ergeben könnten, grundsätzlich ausgeschlossen. Alle Textkorrekturen und -bearbeitungen, die sich nicht aus allgemein gültigen Regeln ergeben (Behebung von Fehlern, siehe 4.2), sind ferner von AG als Gestaltungsempfehlungen zu verstehen, die nach bestem Wissen vom Auftragnehmer gegeben werden, für deren Verwendung im Text AG aber letztverantwortlich ist.

 

  1. Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz


7.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über Inhalt und Form jeglichen Materials, das ihm von AG zum Zweck eines Kostenvoranschlags oder einer Auftragsabwicklung übermittelt wird, gegenüber Dritten strengstes Stillschweigen zu bewahren und das Material selbst auf eine Art zu verwahren und zu verwenden, die Dritten bei Einhaltung eines wirtschaftlich zumutbaren Sicherheitsstandards den Zugang zu diesem Material verwehrt. Anfragen, die nicht zu einem Vertragsverhältnis führten, und die mitgeschickten Materialien werden 14 Tage nach Aussendung des Angebots virtuell gelöscht oder physisch vernichtet. Die Korrespondenz und die Materialien aus abgeschlossenen Aufträgen werden aufbewahrt, um im Fall von Folgeaufträgen eine möglichst breite Basis für Vergleiche und die Herstellung textübergreifender inhaltlicher und formaler Konsistenz zu haben. Auf Wunsch von AG wird der Auftragnehmer jedoch Unterlagen zu früheren Aufträgen und die zugehörige Korrespondenz vernichten. Die aufbewahrten Materialien werden lokal auf dem Arbeitsgerät des Auftragnehmers und auf einem lokalen Backupmedium sowie auf dem Mailserver (über den dort eingestellten Aufbewahrungszeitraum) bzw. in Papierform gespeichert, d.h. jeweils in der dem Auftragnehmer von AG ursprünglich übermittelten Form.

7.2 Dem Auftragnehmer ist es ferner untersagt, von AG stammende Ausgangstexte oder Ideen, Informationen oder Erkenntnisse für eigene Zwecke zu verwenden oder zu veräußern, es sei denn, er besäße dafür von AG eine schriftliche Einwilligung.

7.3 AG ist damit einverstanden, dass Kontakt- und Rechnungsdaten im Rahmen der Geschäftsbeziehung vom Auftragnehmer gespeichert werden. Unter Kontaktdaten sind folgende Daten zu verstehen: Familienname, Vorname(n), Titel, E-Mail-Adresse; Angaben zur Geschäfts- und/oder Privatadresse, falls AG diese in der Anfrage bzw. in der darauf folgenden Korrespondenz per E-Mail oder per Post bekanntgibt. Die Kontaktdaten werden ausschließlich im Rahmen der aufbewahrten Korrespondenz im E-Mail-Client, auf dem Mailserver (über den dort eingestellten Aufbewahrungszeitraum) bzw. auf Papier in ihrer ursprünglichen Form gehalten, aber nicht in einer Datenbank zusammengeführt. Kontaktdaten werden ausschließlich zur Abwicklung aktueller und zur Evidenzhaltung abgeschlossener Aufträge verwendet. Jede Form der entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die Verwendung von Kontaktdaten für unverlangte Werbeaussendungen für Lektorat-online.at und für alle sonstigen einseitigen Kontaktnahmen. Unter Rechnungsdaten sind jene Daten zu verstehen, die auf einer Honorarnote dazu dienen, den Kunden (d.i. AG) eindeutig zu identifizieren und die Leistung sowie deren Vergütung zu spezifizieren, wobei die Daten, die AG kenntlich machen, in der Regel mit den Kontaktdaten identisch sind. Jede Form der entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe dieser Rechnungsdaten an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, sie wird durch EU- oder nationales Recht erzwungen. Dem Auftragnehmer können weiters Informationen über die Bankverbindung von AG zur Kenntnis gelangen, indem er entweder nach erfolgter Honorarüberweisung in die von seiner kontoführenden Bank gespeicherten Zahlungsinformationen Einsicht nimmt oder von AG die Kontoverbindung zwecks einer allfälligen Rücküberweisung mitgeteilt erhält. Solche Einsichtnahme in die Kontodaten von AG wird unter allen Umständen auf den gesicherten Server der kontoführenden Bank beschränkt bleiben. Jegliche Mitteilung von AG, eine Rücküberweisung betreffend, wird nach der Rückzahlung umgehend gelöscht, wenn sie Kontoinformationen enthält. Der Auftragnehmer wird Zahlungsdaten von AG niemals in ein lokales Speichermedium überführen. Jede Form der entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe dieser Kontoinformationen an Dritte ist ausgeschlossen.

7.4 AG kann jederzeit schriftlich Auskunft über die personenbezogenen Daten von AG verlangen, auf welche der Auftragnehmer Zugriff hat. AG kann ferner jederzeit schriftlich verlangen, dass die unter 7.3 aufgeführten personenbezogenen Daten von AG in ihrer Gesamtheit oder teilweise vernichtet werden. Der Auftragnehmer hat diesem Verlangen innert einer zumutbaren Frist unverzüglich und vollständig nachzukommen. Unter Vernichtung ist die physische und virtuelle Unkenntlichmachung dieser Daten zu verstehen, die sich auf sämtliche Speichermedien erstreckt, auf denen sich Instanzen der Daten befinden und auf die der Auftragnehmer entsprechenden Zugriff hat, und die in einer Weise ausgeführt wird, die eine Wiederherstellung ausschließt. Der von AG geforderten Vernichtung personenbezogener Daten ist dort, wo gesetztliche Fristen für die Dokumentation der Geschäftstätigkeit einzuhalten sind, erst nach Ablauf dieser Fristen nachzukommen. Betrifft das Verlangen auf Vernichtung personenbezogener Daten einen noch laufenden Auftrag, ist dieses Verlangen einer Vertragskündigung im Sinn von Punkt 2.3 gleichzusetzen, und die Pflicht zur Vernichtung der Daten ist ausgesetzt, bis die Auftragskündigung, wie in 2.3 beschrieben, vollständig abgewickelt ist.

 

  1. Schlussbestimmungen


8.1 Der Auftragnehmer ist eine natürliche Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft und Niederlassung. Die gegenständlichen Dienstleistungen werden in Österreich angeboten und nach österreichischem Recht erbracht. Eine Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen durch AG außerhalb Österreichs erfolgt auf eigene Gefahr. Zur Wahrung aller AG- und Auftragnehmerrechte gilt ausschließlich österreichisches Recht. Als Gerichtsstand wird das für den (Wohn)Sitz des/der jeweils Beklagten zuständige Gericht vereinbart.

8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund mangelnder Übereinstimmung mit geltendem Recht oder geltender Rechtsprechung ungültig sein oder werden, bleiben alle übrigen Bestimmungen in Kraft.

8.3 Der Auftragnehmer behält sich Änderungen der AGB jederzeit vor. Für laufende Verträge gelten die AGB in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.

Version: 4.5/30.05.2019