Standards (1)
RECHTSCHREIBUNG
Seit 2006 ist die reformierte Rechtschreibung für Schulen und Behörden in Deutschland, Österreich und der Schweiz bindend und stellt die neue Referenz für den schriftlichen Sprachgebrauch dar. Nach zwei Überarbeitungen der 1996 erstmals in Kraft gesetzten Bestimmungen liegt ein Regelwerk1 vor, das nun wieder einigen Spielraum für freie Mehrheitsbildung innerhalb der Gemeinschaft der Schreibenden bietet: Wird sich Majonäse gegen Mayonnaise, selbstständig gegen selbständig oder Ketschup gegen Ketchup durchsetzen? Prinzipiell dürfte ein Wort, das im Text mehrmals vorkommt, abwechselnd in beiden Schreibweisen erscheinen — was wohl kaum im Sinn der Reform wäre. Viel wahrscheinlicher ist, dass eine Autorin zwar Biografie schreiben möchte, aber polyphon, ein Autor Schikoree, aber Polonaise usw., dass sie also Wort für Wort eine individuelle Variantenwahl treffen. Meine Korrektur und Textgestaltung richten sich daher nach den Grundsätzen:
- die für ein Wort gewählte Schreibvariante wird den ganzen Text über beibehalten;
- neue Textteile oder Formulierungen folgen dem Muster des Ausgangstextes — falls vorhanden;
- falls kein Muster vorhanden ist, wird eine gemäßigte Schreibweise bevorzugt, die exotisch anmutende Schriftbilder vermeidet (Nessesär, Krem, Kupee2);
- sofern die neue Rechtschreibung sinnstörende Formen erzwingt, wird die entsprechende Variante der alten Rechtschreibung verwendet.
Bitte geben Sie mir davon abweichende Wünsche bei der Auftragsvergabe bekannt.
1Regeln, Wortlisten und Kommentare stehen auf der Website des Rats für deutsche Rechtschreibung zur Verfügung.
2In seiner Empfehlung vom Dezember 2010 tritt der Rat für die Streichung diverser Varianten ein, darunter Schikoree, Krem und Kupee.